Verwaltungsgericht Köln
Rechter Politiker hat keinen Anspruch auf Flüchtlingsheim-Besuch
Eine Ratsherr der rechtsextremen Partei "Pro NRW" hat keinen Anspruch darauf, ein Flüchtlingsheim zu besuchen. Die Stadt kann ihm das verweigern. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
Dienstag, 12.07.2016, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 12.07.2016, 16:32 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Ratsmitglieder haben kein unbeschränktes Besuchsrecht in einem Flüchtlingsheim. Das Verwaltungsgericht Köln wies am Donnerstag die Klage eines Ratsherrn der rechtsextremen Splitterpartei „Pro NRW“ ab, dem die Stadt unter Verweis auf die Wahrung der Privatsphäre der Flüchtlinge keinen Besuchstermin in der Unterkunft Paulusheim genehmigt hatte. (AZ: 4 K 6700/15)
Gegen das Urteil ist Berufung zulässig, über die das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden müsste. Der Kläger hatte nach Angaben des Gerichts seine Informations- und Kontrollrechte als Ratsmitglied geltend gemacht. Dazu müsse er sich über die Zustände in der Unterkunft informieren.
Das Gericht wies diese Argumentation zurück. Das Informationsrecht müsse im Zusammenhang mit einer konkreten Aufgabe des Rates stehen. Eine solche Aufgabe habe der Kläger weder aufgezeigt, noch sei sie erkennbar. Im Übrigen habe die Privatsphäre der Flüchtlinge im vorliegenden Einzelfall Vorrang vor dem Informationsrecht. (epd/mig)
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