Sechs Länder dagegen
Wenige Länder haben Wohnsitzauflage bislang umgesetzt
Die umstrittene Wohnsitzauflage wurde bislang nur in zwei Bundesländern umgesetzt. Drei Bundesländer planen die Einführung, sechs haben sich bereits dagegen entschieden.
Dienstag, 22.11.2016, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 23.11.2016, 16:56 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Wohnsitzauflage für Flüchtlinge gilt einem Zeitungsbericht zufolge bislang nur in Bayern und Baden-Württemberg. In Nordrhein-Westfalen soll eine Regelung zum 1. Dezember in Kraft treten, wie die Rheinische Post unter Berufung auf eine Übersicht des Bundesinnenministeriums berichtet. Auch das Saarland und Sachsen-Anhalt planen eine Regelung, um Flüchtlinge auf ihre Kommunen zu verteilen.
Gegen eine Wohnsitzauflage haben sich dem Bericht zufolge die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sowie die Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg entschieden. Noch nicht entschieden hätten sich Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Sachsen, hieß es weiter.
Die Wohnsitzauflage ist Teil des Integrationsgesetzes der Bundesregierung, das Anfang August in Kraft getreten ist. Es verpflichtet Flüchtlinge, die seit Anfang dieses Jahres anerkannt wurden, für drei Jahre in dem Bundesland zu bleiben, dem sie nach ihrer Aufnahme über den sogenannten Königsteiner Schlüssel zugewiesen wurden. Ausnahmen gelten für Menschen, die andernorts Arbeit, eine Ausbildung oder einen Studienplatz haben. In einem zweiten Schritt haben die Bundesländer die Möglichkeit, Flüchtlingen eine Kommune in ihrem Gebiet als Wohnsitz zuzuweisen oder einzelne Städte oder Stadtviertel als Wohnorte ausschließen.
Die Regelung steht unter massiver Kritik. Menschenrechtsorganisationen werfen dem Gesetzgeber vor, Menschen gegen ihren Willen an einen Ort zu binden. Die Linkspartei sieht in der Regelung ein Integrationshemmnis. (epd/mig) Aktuell Politik
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