Migration
Kurzantwort: Subsidiärer Schutz ist eine von mehreren Schutzformen im deutschen Asylverfahren. Er greift, wenn eine Person weder als asylberechtigt anerkannt wird noch Flüchtlingsschutz erhält, ihr im Herkunftsland aber ein ernsthafter Schaden droht.
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Asylrecht
Kurzantwort: Subsidiärer Schutz ist eine von mehreren Schutzformen im deutschen Asylverfahren. Er greift, wenn eine Person weder als asylberechtigt anerkannt wird noch Flüchtlingsschutz erhält, ihr im Herkunftsland aber ein ernsthafter Schaden droht.
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Asylrecht
Subsidiärer Schutz bedeutet: Eine Person erhält Schutz, wenn ihr im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht – etwa Todesstrafe, Folter oder Gefahr für Leib und Leben durch willkürliche Gewalt in einem bewaffneten Konflikt. Das BAMF prüft diesen Schutz im Asylverfahren.
Stand: Mai 2026
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Asylrecht
Asylrecht bedeutet: Menschen, die politisch verfolgt werden, können Schutz beantragen. In Deutschland ist dieses Recht in Artikel 16a des Grundgesetzes verankert. Im Asylverfahren prüft das BAMF aber nicht nur die Asylberechtigung, sondern auch weitere Schutzformen.
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Asylrecht · Migration
Ein Migrant ist ein Mensch, der seinen gewöhnlichen Wohnort verlässt und an einen anderen Ort zieht – innerhalb eines Landes oder über eine Staatsgrenze hinweg. Der Begriff ist breit und beschreibt zunächst nur die Bewegung eines Menschen. Er sagt allein noch nichts darüber aus, aus welchem Grund jemand migriert, welchen Aufenthaltsstatus die Person hat oder ob sie Schutz benötigt.
Stand: Mai 2026
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Asylrecht
Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Sie bedeutet, dass eine Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist.
Stand: Mai 2026
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